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ALLGEMEINE REISE- UND ZUSATZBEDINGUNGEN
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Diese Reisebedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt
werden, regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Elke Janke
Reisen GmbH. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651a ff des
Bürgerlichen Gesetzbuches.
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| 1. Anmeldung, Reisebestätigung |
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Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet der Reisende
dem Veranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.
Dieser Reisevertrag wird verbindlich, wenn der Veranstalter
Reisebuchung und -preis gegenüber dem Reisenden oder seinem
Beauftragten schriftlich bestätigt.
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| 2. Zahlung |
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20 %, maximal aber
260,00 Euro pro Person, zu leisten. Die Anzahlung ist sofort, der
Restbetrag drei Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Unterlagen
werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung zugesandt oder
auf Wunsch gegen Zahlung im Reisebüro ausgehändigt. Sollte die
Zahlung bis 10 Tage vor Reiseantritt nicht vorliegen, ist das
Reisebüro berechtigt, die Unterlagen per Nachnahme zuzusenden.
Für Linienflüge, bei denen die Tickets sofort ausgestellt werden
müssen, ist der Flugpreis sofort fällig. Die Linienflugtickets werden
nach Zahlungseingang unverzüglich per Einschreiben zugesandt. Die
hierfür anfallenden Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.
wichtig:
Auch die für Überweisungen aus dem Ausland anfallenden
Bankgebühren (eigene, wie fremde) gehen zu Lasten des Kunden.
Uns belastete Gebühren werden nachberechnet.
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| 3. Leistungen und Preisänderungen |
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Für Umfang und Art der gegenseitigen Leistungen gelten
ausschließlich die Beschreibungen und Abbildungen des Prospektes,
sowie die Preise der beiliegenden Preisliste, die für den
Reisezeitraum gültig sind.
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| 4. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden |
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Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag
zurücktreten. Die dadurch verursachte Entschädigung wird
pauschaliert und beträgt je angemeldetem Teilnehmer:
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| bis 30 Tage vor Reiseantritt |
20 % des Reisepreises, mindestens jedoch 30 Euro |
| 29 bis |
15 Tage vor Reiseantritt |
30 % des Reisepreises |
| 14 bis |
8 Tage vor Reiseantritt |
50 % des Reisepreises |
| 7 bis |
1 Tag vor Reiseantritt |
80 % des Reisepreises |
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Bei Nichterscheinen und Stornierung am Reisetag wird der volle
Reisepreis erhoben. Kurzfristangebote und Linienflüge unterliegen
gesonderten Storno- und Umbuchungsbedingungen und werden
entsprechend den jeweiligen Tarifbedingungen abgerechnet.
Dem Reisenden bleibt unbenommen, den Nachweis zu führen, daß
kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist.
Für Umbuchungen werden die gleichen Gebühren wie für Stornierungen
berechnet. Dies gilt nicht bei Umbuchungs- wünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen. Es wird versucht eine möglichst kostengünstige Lösung
zu finden.
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| 5. Leistungsstörungen durch höhere Gewalt |
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Beide Vertragsparteien können den Vertrag kündigen, wenn die
Durchführung der Reise durch höhere Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt wird und das bei Vertragsabschluß
nicht voraussehbar war. Dasselbe Recht gilt im Falle von Streik
und/oder Aussperrung, soweit der Veranstalter das nicht zu
vertreten hat.
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| 6. Haftung des Reiseveranstalters |
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Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Reisevorbereitungen,
sorgfältige Auswahl und Überwachung, Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
und ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistung.
Eine Haftung unsererseits bleibt ausgeschlossen im Falle
der Beeinträchtigung oder des Ausfalls der Reise durch höhere
Gewalt und sonstige, von uns nicht zu vertretende Umstände. Die
hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des
Reiseteilnehmers.
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| 7. Beschränkung der Haftung |
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit der Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,
oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Ausflüge, Mietwagen usw.) und die in den
Reisebeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet
sind.
Wir haften nicht für Reisen anderer Veranstalter, die Reisen in
eigenem Namen und für eigene Rechnung veranstalten. Für diese
Angebote sind wir nur vermittelndes Reisebüro. Es haftet jeweils der
Veranstalter der Reisen gemäß seinen Reisebedingungen, die
entweder im Prospekt abgedruckt sind oder bei uns zur Verfügung
stehen.
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| 8. Gewährleistung |
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen.
Beanstandungen sind unverzüglich der von uns unabhängigen
örtlichen Kontaktperson bekanntzugeben. Diese Person ist
ausdrücklich beauftragt, für die Behebung der beanstandeten Mängel
zu sorgen. Sie ist jedoch nicht befugt, für den Veranstalter
irgendeine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben und ist nicht
dessen Erfüllungsgehilfe.
Besonders wichtig:
Unverzüglich dem Veranstalter bekannt gemachte Beanstandungen werden von diesem
im Interesse einer vertragsrichtigen Regelung sofort bearbeitet.
Falls eine Beanstandung nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt dem
Veranstalter mitgeteilt wird und ihm dadurch die Möglichkeit einer
Schadens- und Mängelbeseitigung ganz oder teilweise genommen
wird, kann der Veranstalter bei schuldhafter Unterlassung der
Anzeige eine Haftung ausschließen.
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| 9. Mitwirkungspflicht |
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Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden gering zu halten. Kommt der Reisende durch eigenes
Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm
Ansprüche insoweit nicht zu.
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| 10. Rückbestätigung im Ausland |
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Der Passagier muß sich den Rückflug im Ausland frühestens drei
Werktage, spätestens einen Werktag vor dem ausgedruckten
Rückflugtag rückbestätigen lassen. Ausdrücklich wird auf die
Möglichkeit hingewiesen, daß die Flugzeiten bei Charter- wie auch
bei Linien- und Sonderflügen nachträglich geändert werden können.
Versäumt der Passagier den Rückflugtermin mangels ordnungs-
gemäßer Rückbestätigung, so ist die Leistung ersatzlos verfallen.
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| 11. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung |
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Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum schriftlich bei
ELKE JANKE REISEN GmbH, Klaustaler Str. 5, 13187 Berlin geltend
zu machen. Alle Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körper-
verletzung oder Tötung des Reisenden verjähren in drei
Jahren.
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| 12. Versicherungen |
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Zur eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluß einer
Reiserücktrittskostenversicherung. Diese muß zusammen mit der
Buchung, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der
Buchungsbestätigung, abgeschlossen werden. Die Versicherung wird
mit der Anzahlung in Rechnung gestellt.
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| 13. Gerichtsstand |
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Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Reiseveranstalters.
Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Offenbach/Main
vereinbart.
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| 14. Links zu anderen Webseiten |
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Entsprechend eines Urteils des Landgericht Hamburg vom
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